Kosten
Die Kosten für eine ärztlich verordnete ergotherapeutische Behandlung werden von den obligatorischen Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherungen übernommen.
Materialentschädigung: Ergotherapeutisch abgegebene Hilfsmittel und Schienen übernehmen die Versicherer ohne vorherige Kostengutsprache mit einem Höchstbetrag von Fr. 250.00.
Das Material/Verbrauchsmaterial in der Werkstatt wird den Patienten direkt in Rechnung gestellt.
Wir stellen den Kostenträgern (Krankenkasse, SUVA, Unfallversicherung, andere Versicherungen) gemäss Tarifverträgen die erbrachten ergotherapeutischen Leistungen direkt in Rechnung.
Nur die Krankenkasse ihrerseits fordert 10% des Rechnungsbetrages als Selbstbehalt zurück.
- Bei Krankheit oder Unfall können pro Verordnung maximal 9 Sitzungen verordnet werden.
- Bei chronischen oder degenerativen Krankheiten können bis zu 36 Sitzungen ohne speziellen Bericht verordnet werden. Für mehr Sitzungen muss ein Arztbericht für den Vertrauensarzt der Versicherung beigelegt werden.
- Bitte melden Sie sich spätestens 24 Std. im Voraus ab, falls Sie einen Termin nicht einhalten können. ansosten geht die Behandlung zu Ihren Lasten.